|
"Pflege und Verschönerung des menschlichen Körpers mit Wirkstoffen aus der Natur" – so definiert der Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel (BDIH) den Begriff Naturkosmetik. Und weiter: "Naturkosmetik belebt die Harmonisierung von Körper, Seele und Geist."
Der Begriff "Naturkosmetik" ist nämlich bisher nicht eindeutig rechtlich definiert und geschützt. Im Jahr 1992/93 schlug das Bundesgesundheitsministerium eine Definition vor. Unter anderem enthielt diese eine Beschränkung der zugelassen Konservierungsstoffe sowie die Forderung, dass die verwendeten Rohstoffe "pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs" seien sollten. Im Jahr 2000 legte auch der Europarat eine Definition vor.
Seit einiger Zeit hat der BDIH ein Label entwickelt, das einheitliche Standards sowie eine Überprüfung der "Naturkosmetik" ermöglichen soll. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.kontrollierte-naturkosmetik.de
Einen Überblick über kosmetische Dienstleistungen in Deutschland vermittelt das Kosmetikportal.
Seite weiter empfehlen
Lesezeichen hinzufügen
|