Wellness auf Krankenschein: Leistungen variieren


wellness auf krankenschein

Wie “Die Welt” Ende Oktober berichtete, kann derjenige, der im Urlaub etwas für seine Gesundheit tut, mit einem Zuschuss von seiner Krankenkasse rechnen. Denn viele Wellnessreisen enthalten Wellness-Anwendungen, an deren Kosten sich die Krankenkasse beteiligen: Aquafit, Rückenfit, Massagen, Nordic Walking oder Tai Chi.

Die Zeitung verweist dabei auf einen Beitrag im Reisemagazin “Urlaub perfekt”, in dem dargestellt wird, wie sich Versicherte eine Zuzahlung von ihrer Krankenkasse sichern.

Grundsätzlich kann jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung zum Wellness-Urlaub erhalten. Denn bereits seit dem Jahr 2000 fällt die Gesundheitsvorbeugung in den Aufgabenbereich der Krankenversicherung. Allerdings gibt es das Geld der Kassen nicht für Hotel oder Verpflegung, sondern für spezielle Gesundheitskurse. Sie müssen die Richtlinien des Leitfadens Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen erfüllen. Das heißt unter anderem: Die Gesundheitskurse müssen von ausgebildeten Fachkräften wie Physiotherapeuten geleitet werden.

Zuschuss-Höhe variiert

Allerdings variiert Höhe der Zuschüsse je nach Krankenkasse. Im Schnitt zahlen die Krankenkassen rund 75 Euro pro Kurs und maximal 150 Euro pro Reise und Jahr. Einige Kassen wie beispielsweise die AOK Hessen geben sogar bis zu 200 Euro dazu. Wichtig: Vor der Buchung sollten Sie unbedingt mit der Krankenkasse klären, ob und was sie dazugibt. Nach der Reise legen Sie dann Ihre Teilnahmebescheinigung vor. Nur wer wirklich etwas für seine Gesundheit tut, bekommt Geld: Teilnehmer müssen 80 Prozent der Kurstermine besuchen, dann werden bis zu 80 Prozent der Kurskosten nachträglich erstattet.

Ein weiterer Tipp: Achten Sie darauf, dass das Wellness-Angebot zwei Kurse umfasst, zum Beispiel aus den Bereichen Bewegung und Entspannung. Dann fällt der Zuschuss nämlich höher aus.

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